Samenspende und Leihmutterschaft
Die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind in der Schweiz verboten. Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt, welche Verfahren zulässig sind.
Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch kann die medizinisch unterstützte Fortpflanzungsmedizin zum Thema werden. Die Palette der in der Schweiz zulässigen Verfahren reicht von der Hormonbehandlung über die In-vitro-Fertilisation (Befruchtung ausserhalb des Körpers) bis zur Samenspende. Solche Verfahren dürfen allerdings nur bei Paaren zur Anwendung kommen, deren Kinderlosigkeit nicht anders zu beheben ist und die das Kindeswohl gewährleisten. Für die meisten Behandlungen brauchen die Ärzte eine kantonale Bewilligung. Hier finden Sie die Liste der zur Zeit 26 bewilligten Zentren für Fortpflanzungsmedizin in 11 Kantonen.