Das Gesetz sieht vor, dass die Eltern nebst den normalen Alimenten zur Leistung eines besonderen Beitrages verpflichtet werden können, wenn das Kind nicht vorhergesehene, einmalige respektive zeitlich begrenzte, ausserordentliche Bedürfnisse hat. Die juristischen Kommentare erwähnen z.B. die Kosten für die Anschaffung eines Musikinstrumentes, für Zahnkorrekturen, Brillen oder schulischen Nachhilfeunterricht.