Kinderalimente können nachträglich sowohl gekürzt als auch erhöht werden, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des alimentenpflichtigen Elternteils oder des Kindes seit der Festlegung erheblich, dauerhaft sowie unvorhergesehen und unverschuldet verschlechtert bzw. verbessert haben. Das kann beispielsweise der Fall sein nach einem Stellenverlust des Alimentenpflichtigen oder umgekehrt nach einem Karrierresprung von ihm, aber auch, weil er nochmals Vater eines weiteren Kindes wurde.