Kinder und Finanzen
Rechtsratgeber
Adressen/LinksKantonale Alimentenbevorschussungsgesetze
Die Bevorschussung von Kinderalimenten, die nicht bezahlt werden, ist kantonal unterschiedlich geregelt. Hier finden Sie das in Ihrem Fall massgebende Gesetz.
Hier finden Sie die massgebenden Gesetzesbestimmungen für die Alimentenbevorschussung für Ihren Kanton:
Aargau: § 32ff. des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes; § 27ff. der Sozialhilfe und Präventionsverordnung
Freiburg: Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen; Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Luzern: Sozialhilfegesetz; Sozialhilfeverordnung
St. Gallen: Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge; Vollzugsverordnung zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge
Thurgau: Gesetz über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten; Alimentenhilfeverordnung