Kinder und Finanzen
Rechtsratgeber
GrundlageKinderalimente/Unterhaltsbeitrag
Die Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen.
Beide Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.