Mit Hilfe dieser Mustervorlage können Eltern den Kindesunterhalt (Bar- und Betreuungsunterhalt) miteinander einvernehmlich festlegen. Wichtig: Der Vertrag muss anschliessend - um rechtsgültig zu sein - der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes zur Genehmigung vorgelegt werden.