In zehn Kantonen (AI, AR, BL, LU, OW, SG, SH, SZ, TG, UR) sind die Gemeinden für die Inkassohilfe zuständig. In den Kantonen Aargau, Bern, Graubünden und Zug liegt die Zuständigkeit zwar auch bei den Gemeinden, diese haben die Aufgabe aber zum Teil an private Stellen, oft an regionale Frauenvereine (zum Beispiel Frauenzentrale) delegiert. In den Kantonen Solothurn, Zürich und teilweise auch Tessin ist die Inkassohilfe auf Bezirksebene geregelt. In neun Kantonen (BS, FR, GE, GL, JU, NE, NW, VD, VS) wurde eine kantonale Stelle mit dieser Aufgabe betraut.