Kindesschutz
Rechtsratgeber
GrundlageBeistand für das Kind
Reichen Beratung, Mahnung oder Weisungen nicht aus, um das Kindeswohl zu sichern, kann die Kesb dem Kind einen Beistand bestellen.
Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen. Die Behörden haben sich nur einzumischen, wenn die Eltern überfordert sind, ihre Sprösslinge vernachlässigen oder Dinge tun, die ihre Entwicklung stören oder gar gefährden.