In erster Linie müssen die Eltern für das Wohl ihrer Kinder sorgen. Ist das nicht gewährleistet, haben die Behörden einzuschreiten. Die Massnahmen reichen von Ermahnungen, über das Erteilen verbindlicher Weisungen, der Einsetzung eines Beistands bis zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit Fremdplatzierung des Kindes oder sogar bis zum Entzug der elterlichen Sorge.