BGE 5A_220/2016 vom 15. Juli 2015: Ein Zwangsbeistand zur Klärung der Vaterschaft ist rechtens. Eine unverheiratete Mutter wollte ihr Kind allein aufziehen und den Namen des Vaters nicht preisgeben. Deshalb bestellte die Kesb ihrem Kind einen Beistand, mit der Aufgabe, die Mutter umzustimmen, so dass das Kind doch noch zu einem rechtlichen Vater kommt. Das Bundesgericht schützte den Entscheid der Kesb. Es gewichtete das Recht des Kindes, seine Wurzeln zu kennen sowie auch gegenüber dem Vater erb- und unterhaltsberechtigt zu sein höher ein als das Interesse der Mutter, alleiniger Elternteil des Kindes zu bleiben. Lesen Sie dazu auch den Beobachter-Artikel "Wie sinnvoll ist ein Zwangsbeistand?"