Kindesschutz
Rechtsratgeber
GrundlageGefährdung des Kindeswohls: Beratung, Mahnung, Weisung
Ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Eltern als mildeste Massnahme beraten, an ihre Pflichten ermahnen oder ihnen Weisungen erteilen.
Kinder und Jugendliche sind für ihre Entwicklung auf Schutz und Förderung angewiesen. Sie brauchen unter anderem beständige und liebevolle Beziehungen, aber auch Grenzen und Strukturen. In erster Linie sind die Eltern verpflichtet, für die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen und deren Entwicklung zu fördern.