Kindesschutz
Rechtsratgeber
GrundlageKindesentführung
Das Bundesamt für Justiz informiert Sie auf seiner Internetseite mit einem Merkblatt, was vorbeugend gegen Kindsentführungen getan werden kann und wie vorzugehen ist, wenn Ihr Kind entführt wurde.
Kindsentführungen passieren durch Väter und Mütter, sei es, dass ein Elternteil das Kind ins Ausland oder vom ausländischen Wohnsitz zurück in die Schweiz bringt. Eine Kindesentführung ist nach Schweizer Recht strafbar. Internationale Abkommen bezwecken die rasche Rückführung der Kinder.