Kindesschutz
Rechtsratgeber
GrundlageVerdacht auf Kindsmisshandlung
Kindsmisshandlung hat viele Gesichter: seelische oder körperliche Vernachlässigung und Misshandlung sowie sexueller Missbrauch. Alle Personen haben ein Melderecht, gewisse Personen eine Meldepflicht.
Wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist, muss man sich einmischen. Mit vornehmer Zurückhaltung und Wegschauen ist niemandem geholfen. Doch was tun, wenn man Auffälligkeiten im Familienleben nebenan feststellt, die Kinder verwahrlost sind, geschlagen oder nie beaufsichtigt werden?