Der Elternteil, der das Kind gerade betreut, kann auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge alle alltäglichen Entscheidungen alleine treffen. Darüber hinaus kann er auch in nicht alltäglichen, dringenden Angelegenheiten alleine entscheiden (beispielsweise in einem medizinischen Notfall) oder wenn der andere Elternteil nicht mit vernünftigem Aufwand zu erreichen ist (was angesichts der modernen Kommunikationsmittel kaum noch vorkommen dürfte).