Wer die elterliche Sorge hat, ist gesetzlicher Vertreter des Kindes und verwaltet sein Vermögen. Er trägt die Erziehungsverantwortung, bestimmt also über den Erziehungsstil und die Ausbildung des Kindes. Weiter trägt er die Verantwortung für den Schutz und die Pflege des Kindes und hat damit auch die Befugnis, über medizinische Fragen zu entscheiden. Zur elterlichen Sorge gehört heute schliesslich auch das Recht, über den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.
In der Regel haben die Eltern heute - auch nach einer Scheidung - das gemeinsame Sorgerecht inne und müssen alle wichtigen Entscheide betreffend ihr Kind gemeinsam fällen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, hat der andere Elternteil grundsätzlich das Recht und die Pflicht auf ein angemessenes Besuchsrecht sowie ein Recht auf Information.