BGE 4A_125/2021 vom 22.4.2021: Ein neunjähriges Kind verunfallte während eines von der Cevi-Jungschar durchgeführten Snow-Weekends beim "Schläucheln". Beim Schläucheln wird ein Gummiring ("Schlauch") mit Luft gefüllt und zum Hinunterrutschen auf einem schneebedeckten Hang verwendet. Das Bundesgericht erklärte, dass der Unfall nur zu verhindern gewesen wäre, wenn das Kind sich in greifbarer Nähe zu einer Leiterperson befunden hätte. Eine nahezu 1:1-Betreuung der Kinder sei jedoch unzumutbar, weshalb keine Sorgfaltspflichtverletzung der Leiterpersonen vorliege.