Während eines Lagers oder Sportturniers wird die elterliche Aufsichtspflicht über die Kinder vorübergehend auf die Lagerleitung oder den Veranstalter des Turniers übertragen. Die Veranstalter eines Turniers, die Sporttrainer und Lagerleiter müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmer nicht zu Schaden kommen. Sie haben eine Sorgfaltspflicht. Dazu gehört z.B., dass die Trainer angemessen ausgebildet sind, dass sie Ausflüge und Sportanlässe gründlich erkunden und dass das Programm dem Alter der Teilnehmer entspricht. Andernfalls kann die Organisation, mit der die Eltern den Lager- oder Trainingsvertrag abgeschlossen haben, im Falle eines Unfalls schadenersatzpflichtig werden.