Die Reisevollmacht, mit der Sie als sorgeberechtigte Eltern respektive sorgeberechtigter Elternteil jemandem erlauben, mit Ihrem Kind ins Ausland in die Ferien zu fahren, muss grundsätzlich datiert und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Am besten legen Sie noch eine Kopie eines Ausweises mit Ihrer Unterschrift (Kopie Ihres Passes/ID) bei. Mehr rechtliche Sicherheit ist gegeben, wenn Ihre Unterschrift notariell beglaubigt wurde. Achtung: Je nach Zielland ist das allenfalls sogar vorgeschrieben – beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen. Die Botschaften und Konsulate des Ziellandes erteilen Auskunft, ob und in welcher Form eine Einwilligung der Eltern erforderlich ist.