Die Reisevollmacht, mit der Sie als sorgeberechtigte Eltern respektive sorgeberechtigter Elternteil Ihrem Kind erlauben, alleine ins Ausland in die Ferien zu fahren, muss grundsätzlich datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Am besten geben Sie Ihrem Kind noch eine Kopie eines Ausweises mit Unterschrift (Kopie Ihres Passes/ID) mit. Mehr rechtliche Sicherheit ist gegeben, wenn Ihre Unterschrift notariell beglaubigt wurde. Achtung: Je nach Zielland ist das allenfalls sogar vorgeschrieben – beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen. Die Botschaften und Konsulate des Ziellandes erteilen Auskunft, ob und in welcher Form eine Einwilligung der Eltern erforderlich ist.