Will die Mutter oder der Vater alleine mit den minderjährigen Kindern ins Ausland in die Ferien verreisen, ist es ratsam, die schriftliche Zustimmung des nicht mitreisenden, sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Kopie seines Passes/seiner ID mitzuführen. Fluggesellschaften beispielsweise könnten ansonsten im Zweifelsfall - um nicht einer Kindsentführung Vorschub zu leisten - eine Beförderung verweigern. Insbesondere für Eltern, die nicht den gleichen Nachnamen tragen wie ihre Kinder, ist es zudem hilfreich, wenn im Pass der Kinder der Namen der sorgeberechtigten Eltern eingetragen ist.