Wer die elterliche Sorge hat, bestimmt über den Wohnort des Kindes. Deshalb braucht es die Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils, wenn man mit dem Kind ins Ausland zieht. Das gilt auch für grenznahe Gebiete. Wer eigenmächtig mit dem Kind ins Ausland zügelt, macht sich nach Artikel 220 StGB strafbar.