Höchstpersönliche Rechte kann ein urteilsfähiges Kind immer selber ausüben. Darunter versteht man Rechte, die eng mit der Persönlichkeit verbunden sind, wie zum Beispiel Eingriffe am eigenen Körper. So kann das urteilsfähige Kind selbst die Einwilligung zu einer ärztlichen Behandlung respektive Operation, einem Piercing oder einer Tätowierung erteilen. Lesen Sie dazu auch die Beobachter-Artikel «Piercing: Darf die Tochter selbst entscheiden?», und «Verhütung: Die Pille für Minderjährige?».