Die UNO hat die Rechte der Kinder in ihrer Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Diese Konvention gilt auch für die Schweiz. So haben Kinder zum Beispiel ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Meistens ist dieses Anhörungsrecht bei der Scheidung der Eltern ein Thema. Streiten sich die Eltern um Kinderbelange, kann den Kindern ein eigener Anwalt/Prozessbeistand bestellt werden. In engem Rahmen dürfen urteilsfähige Kinder selber Verträge abschliessen. Ausserdem können sie höchstpersönliche Rechte selber ausüben.
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