Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen
Rechtsratgeber
GrundlageJugendliche vor dem Zivilgericht
Jugendliche sind in der Regel nicht prozessfähig. Um vor Gericht selbständig als Partei einen Zivilprozess zu führen, muss man urteilsfähig und volljährig sein.
Jugendliche sind in der Regel nicht prozessfähig. Um vor Gericht selbständig als Partei einen Zivilprozess zu führen, muss man urteilsfähig und volljährig sein.