Streiten sich die Eltern um die Kinderbelange, kann das Gericht respektive die Kindesschutzbehörde dem Kind einen Beistand, auch Kindsvertreter oder Kinderanwältin genannt, zur Seite stellen. Insbesondere ist dies zu prüfen, wenn die Eltern bezüglich der Zuteilung der elterlichen Sorge, der Obhut, des Besuchsrechtes oder Kinderunterhalts unterschiedliche Anträge stellen. Das urteilsfähige Kind hat das Recht, selber einen solchen Prozessbeistand zu beantragen. Die Kosten, die durch die Vertretung des Kindes entstehen, sind Teil der Verfahrenskosten, die die Eltern tragen müssen.