Jugendliche unter 18 Jahren können grundsätzlich nicht alleine gültig einen Vertrag abschliessen. Trotzdem können sie hoffen, dass der Kaufvertrag z.B. mit dem Mofahändler gültig wird. Dann nämlich, wenn die sorgeberechtigten Eltern dem Vertrag zustimmen. Die Eltern können dies im Voraus, bei Vertragsabschluss oder im Nachhinein tun. Sie können mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend zustimmen. Wenn die Eltern vom Mofakauf ihres 16-jährigen Sprösslings erfahren, nichts unternehmen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie einverstanden sind, wird der Vertrag zwischen Verkäufer und Jugendlichem gültig. Auch wenn diesfalls der Vertrag nur mit Zustimmung seiner Eltern zustande gekommen ist, haftet aber der Jugendliche alleine. Vertragspartner des Verkäufers ist also der Jugendliche, nicht die Eltern. Wird der Kaufpreis nicht bezahlt, kann der Verkäufer gegen den jugendlichen Schuldner prozessieren. Auch eine Betreibung ist möglich. Teilen die Eltern hingegen dem Verkäufer mit, dass sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind, ist der Kaufvertrag ungültig und der Jugendliche muss das Mofa zurückgeben.