Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil in einer so genannten Konkubinatsklausel festgehalten, unter welchen Bedingungen der Unterhaltsbeitrag nicht mehr zu zahlen ist. Ohne eine solche Klausel muss im Streitfall das Gericht entscheiden. Dann fallen die Ehegatten-Alimente in der Regel weg, wenn es sich um ein stabiles, eheähnliches Konkubinat handelt.
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