BGE 5A 486/2016: Wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte vom neuen Partner finanziell in einer bestimmten Höhe unterstützt, werden die Alimente in diesem Umfang reduziert. Kann eine finanzielle Unterstützung nicht nachgewiesen werden, kann dennoch eine Lebensgemeinschaft vorliegen, die zu Einsparungen führt. Liegt hingegen eine gefestigte Lebensgemeinschaft vor, wo sich die Partner ähnlich wie Ehegatten unterstützen, können die Trennungsalimente aufgehoben werden. Sämtliche Umstände sind zu würdigen, um die Art der Lebensgemeinschaft festzustellen.