Sind sich die Eheleute über die Scheidung und deren Nebenfolgen einig, dauert das Verfahren in der Regel nur wenige Wochen. Das Paar sendet sein Scheidungsbegehren zusammen mit der Scheidungskonvention direkt an das Gericht am Wohnsitz einer Partei. Danach erhalten die Eheleute einen Anhörungstermin auf dem Gericht. Dabei muss die Richterin die Eheleute gemeinsam und getrennt befragen, ob jede Seite die Scheidung wirklich will und ihre Scheidungskonvention auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruht. Minderjährige Kinder ab ca. 6 Jahren haben das Recht auf eine separate Anhörung beim Gericht.