Wenn Sie sich in allen oder einzelnen Scheidungspunkten nicht einigen können, gibt es keine einfache Konventionalscheidung. Es erwartet Sie das übliche Klageverfahren vor Gericht. Die Klage müssen Sie direkt beim Bezirks-, Amts- oder Regionalgericht am Wohnort der Ehepartnerin oder des Ehepartners einreichen.