Sind Sie sich einig, können Sie das eheliche Vermögen aufteilen, wie Sie beide es wollen. Sie können auch bestimmte Vermögenswerte über die Scheidung hinaus gemeinsam behalten, wie zum Beispiel Ihre Liegenschaft. Unterscheiden Sie bei der Teilung des ehelichen Vermögens die sachenrechtliche und die güterrechtliche Ebene.