Sind beide Eheleute im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, dürfen sie die Liegenschaft auch nach der Scheidung zusammen behalten. Regeln Sie aber in der Scheidungsvereinbarung, wann Sie später eine Übernahme oder einen Verkauf fordern können und wie der Übernahmepreis bzw. der Verkaufserlös zu teilen ist. Soll eine Partei die Liegenschaft alleine übernehmen, muss sie die andere in der Regel auszahlen. Will oder kann keine Seite die Liegenschaft übernehmen, gilt es einen guten Käufer zu finden. Wie Sie den Verkaufserlös teilen oder die Abfindung berechnen, ist in erster Linie Ihre Sache. Orientieren Sie sich dabei in einem ersten Schritt an den güterrechtlichen Regeln, die im Streitfall gelten würden.