Sie dürfen sofort aus der ehelichen Wohnung ausziehen, wenn Ihr Ehepartner damit einverstanden ist oder Sie einen unverrückbaren Trennungswillen beziehungsweise Scheidungsabsichten hegen. Laut Gesetz darf ein Ehepartner den gemeinsamen Haushalt gegen den Willen der anderen Partei zwar nur verlassen, wenn die Persönlichkeit, wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist. In der Realität braucht es aber keinen solchen Nachweis mehr, wenn ein verheiratete Person die Scheidung anstrebt. Denn mit dem Auszug wird die zweijährige Trennungsfrist für die Scheidungsklage ausgelöst.