Das Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Verwaltung des Kindesvermögens, welches meist durch Schenkung oder Erbschaft entsteht. Die Eltern verwalten dieses Vermögen für die Kinder und dürfen nur mit Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) darüber verfügen.