Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageErbvorbezug / Schenkung
Mit dem Erbvorbezug geben Eltern ihrem Kind schon zu Lebzeiten etwas vom künftigen Erbe ab. Nach dem Tod der Eltern wird bei der Teilung des Erbes abgerechnet.
Eltern müssen ihren Kindern keinen Erbvorbezug geben - das ist freiwillig. Das Kind muss den erhaltenen Erbvorbezug im Todesfall gegenüber dem überlebenden (Stief-)Elternteil und seinen Geschwistern ausgleichen. Ausgleichung heisst: Der Erbvorbezug wird zum Nachlassvermögen hinzugerechnet und dem betreffenden Erben bei der Berechnung seines Erbteiles angerechnet.