Eltern müssen ihren Kindern keinen Erbvorbezug geben - das ist freiwillig. Das Kind muss den erhaltenen Erbvorbezug im Todesfall gegenüber dem überlebenden (Stief-)Elternteil und seinen Geschwistern ausgleichen. Ausgleichung heisst: Der Erbvorbezug wird zum Nachlassvermögen hinzugerechnet und dem betreffenden Erben bei der Berechnung seines Erbteiles angerechnet.