In der Praxis wird das Fremdkapital aufgeteilt in eine erste und eine zweite Hypothek. Bei der ersten Hypothek wird das Grundstück bis zu einer festgelegten Grenze von rund zwei Dritteln des Verkehrswertes belehnt. Bei der zweiten Hypothek liegt die Belehnungshöhe etwa zwischen 65 % und 80 % des Verkehrswertes. Sie ist höher verzinslich als die erste Hypothek und muss amortisiert werden. Seit 1.9.14 müssen Sie bei neuen Krediten die zweite Hypothek innert 15 Jahren in regelmässigen und gleich hohen Beträgen zurückzahlen.