Grundpfandrechte
Rechtsratgeber
GrundlageMittelbar gesetzliches Pfandrecht
Das Bauhandwerker- und das Verkäuferpfandrecht gehören zu den mittelbar gesetzlichen Pfandrechten. Sie entstehen erst mit dem Eintrag ins Grundbuch.
Die mittelbar gesetzlichen Pfandrechte entstehen nicht von Gesetzes wegen, sondern erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Ein solches Pfandrecht kann man etwa geltend machen für: