Seit dem 1.1.2012 gibt es den sogenannten Register-Schuldbrief. Er entsteht mit der Eintragung ins Grundbuch, ohne Ausstellung eines Wertpapiers. Die Übertragung des Register-Schuldbriefs erfolgt durch die Eintragung des neuen Gläubigers in das Grundbuch aufgrund einer schriftlichen Erklärung des bisherigen Gläubigers. Ist die Schuld vollständig zurückbezahlt, kann der Grundeigentümer mit Zustimmung des früheren Gläubigers den Schuldbrief auf seinen eigenen Namen eintragen lassen.