Das unmittelbar gesetzliche Pfandrecht entsteht aufgrund des Gesetzes und nicht erst durch den Eintrag ins Grundbuch. Es muss aber teilweise trotzdem innert einer bestimmten Frist eingetragen werden, sonst ist es gegenüber gutgläubigen Dritten nicht wirksam. Dies betrifft vor allem Pfandrechte von über CHF 1'000.