Grundpfandrechte
Rechtsratgeber
GrundlageUnmittelbar gesetzliches Pfandrecht
Das unmittelbar gesetzliche Pfandrecht entsteht etwa für Grundsteuerforderungen oder für Prämien der Gebäudeversicherung automatisch und nicht erst durch den Eintrag ins Grundbuch.
Das unmittelbar gesetzliche Pfandrecht entsteht aufgrund des Gesetzes und nicht erst durch den Eintrag ins Grundbuch. Es muss aber teilweise trotzdem innert einer bestimmten Frist eingetragen werden, sonst ist es gegenüber gutgläubigen Dritten nicht wirksam. Dies betrifft vor allem Pfandrechte von über CHF 1'000.