Das Geldwäschereigesetz regelt die Aufsicht über die professionellen Finanzintermediäre wie Banken, Postfinance, Vermögensverwalter und andere Finanzinstitute. Das sind Personen und Firmen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren, helfen, diese anzulegen oder zu übertragen.