Viele Anleger, die während der Finanzkrise massive Verluste erlitten haben, sind der Ansicht, sie seien bezüglich der Anlagen falsch beraten worden. Bloss: Wie soll man das beweisen, wenn dies nicht schriftlich dokumentiert ist? So mancher wäre deshalb froh gewesen, wenn er vom damaligen Beratungsgespräch ein Protokoll verlangt hätte. Bei den meisten jedoch fehlt ein solches. Allfällige rudimentäre interne Notizen des Bankberaters dürften dem Anleger bei einer Auseinandersetzung kaum nützen. Umso wichtiger ist es, ein detailliertes Protokoll vom Beratungsgespräch zu haben.