Haftung Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Die Haftung der beauftragten Person ist bei der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung vor allem bei eingetretenen Verlusten ein brisantes Thema.
Bei der klassischen Anlageberatung wird der Kunde zwar beraten, trägt jedoch die Verantwortung für den Anlageentscheid selbst. Dennoch treffen den Berater laut Bundesgericht Aufklärungs-, Warn- und Informationspflichten. Wie weit der Kunde dabei über die Risiken und Chancen aufgeklärt werden muss, hängt von den Fachkenntnissen des Kunden ab. Gemäss der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) darf eine Bank grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Kunde die Risiken kennt, die üblicherweise mit dem Kauf, Verkauf und Halten von Effekten verbunden sind. Dazu gehören insbesondere die Bonitäts- und Kursrisiken von Aktien, Obligationen und Anlagefondsanteilen.