Die selbst getragenen Prämien von Personenversicherungen kann man beim Bund und in allen Kantonen steuerlich geltend machen. Abzugsfähig sind etwa Krankenkassenprämien der Grund- und Zusatzversicherung, Krankentaggeldversicherung, nicht obligatorische Unfallversicherung sowie von Lebensversicherungen. Ausserdem kann man hier auch die erhaltenen Zinsen von Sparkapitalien zum Abzug aufführen. Die selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten kann man separat abziehen.