Abzüge in der Steuererklärung
Rechtsratgeber
GrundlageSteuerabzug für Krankenkassenprämien (Versicherungsabzug)
Die von den Steuerpflichtigen selbst getragenen Krankenkassenprämien kann man bis zu einem Maximalbetrag in der Steuererklärung abziehen
Die selbst getragenen Prämien von Personenversicherungen kann man beim Bund und in allen Kantonen steuerlich geltend machen. Abzugsfähig sind etwa Krankenkassenprämien der Grund- und Zusatzversicherung, Krankentaggeldversicherung, nicht obligatorische Unfallversicherung sowie von Lebensversicherungen. Ausserdem kann man hier auch die erhaltenen Zinsen von Sparkapitalien zum Abzug aufführen. Die selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten kann man separat abziehen.