Wer untersteht der Unfallversicherung?
Rechtsratgeber
GrundlageNichterwerbstätige: keine UVG-Deckung
Nichterwerbstätige Personen wie Kinder, Studenten oder Pensionierte sind nicht über das Unfallversicherungsgesetz geschützt.
Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, sind nicht nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert. Sind sie gar nicht erwerbstätig, also auch nicht selbständig, können sie sich auch nicht freiwillig versichern.