Wer sein Eigenheim selbst nutzt, muss dafür den so genannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Die Berechnung des Eigenmietwertes ist kantonal unterschiedlich festgelegt. Die Höhe sollte jedoch überall zwischen 60 und 70 Prozent einer erzielbaren Marktmiete betragen. Manchmal sind Liegenschaftenbesitzer mit der Einschätzung des Eigenmietwertes durch die Steuerbehörden aber nicht einverstanden,