Bundesgerichtsentscheide zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Hypotheken
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist nur mit Schuldzinsen gleichzusetzen, wenn die aufgelöste Hypothek beim gleichen Gläubiger mit anderen Konditionen erneuert wird. Vorfälligkeitsentschädigungen, die beim Verkauf der Liegenschaft für die Auflösung der Hypothek gezahlt werden, sind bei der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig, so das Bundesgericht.