Das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes schreibt den Kantonen vor, dass diese Grundstückgewinne besteuern müssen. Die Differenz zwischen den Anlagekosten (Erwerbspreis plus wertvermehrende Aufwendungen) und dem Verkaufspreis ist der steuerbare Gewinn. Die Tarife sind sehr unterschiedlich. Generell gilt, je länger Sie die Liegenschaft besitzen, desto tiefer der Steuersatz. Umgekehrt haben kurzfristige spekulative Gewinne höhere Steuern zur Folge.