Liegenschaften versteuern
Rechtsratgeber
GrundlageUnterhaltskosten Liegenschaft steuerlich abziehen
Ob Unterhaltskosten abzugsfähig sind, entscheidet sich danach, ob die Aufwendungen Wert erhaltend oder Wert vermehrend sind.
Nicht alle Aufwendungen für den Unterhalt Ihrer Liegenschaft können von den Steuern abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Wert erhaltende Aufwendungen sind abzugsfähig, Wert vermehrende nicht.