BGE 2C_947/2010 vom 5.5.2011: Zwei Käufer kauften eine Liegenschaft von ihrem Vater und ihrer Tante ab. Die Tante gewährte für den Kauf ein Darlehen von CHF 225'000, welches separat geregelt wurde. Die Tante und ihr Mann erliessen den Neffen die jährlichen Rückzahlungsraten von CHF 13'000. Diese Beträge lagen im Rahmen der jährlichen steuerfreien Beträge des betreffenden Kantons Solothurn. Das Steueramt akzeptierte dies nicht und ging von einer Steuerumgehung aus. Es veranlagte eine Schenkungssteuer über den ganzen Betrag. Zu Recht, befand das Bundesgericht.