Bundesgerichtsentscheide zur Besteuerung von Kapitalleistungen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Wer sich selbständig macht und Kapital aus der Vorsorge bezieht, kann das Geld frei verwenden. Wer sich jedoch gar nie selbständig gemacht hat und Kapital aus der Vorsorge bezogen hat, muss dieses mit dem übrigen Einkommen versteuern.